Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

1.) Preise/Lieferfristen

Sämtliche Preise gelten ab Werk. Der Kunde trägt die Kosten der Versendung.

Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn wir diese schriftlich ausdrücklich zusichern.

2.) Zahlung/Zurückbehaltungsrechte/Verzugszinsen

Die Kaufpreiszahlung/Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen unsererseits 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu; in einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kos­ten der Nacherfüllung steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit Mängeln behafteten - Lieferung bzw. Arbeiten steht.

Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen, wobei uns der Nachweis gestattet ist, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

3.) Aufrechnung

Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.) Eigentumsvorbehalt

Die Übereignung des Liefergegenstandes erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung sowie Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Verbindlichkeiten des Kunden. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät. Die Einstellung einzelner Forderungen in ein Kontokorrent oder die Saldoziehung und deren Anerkennung geben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Solange der Kaufpreis/die Vergütung nicht vollständig gezahlt ist, ist der Kunde nicht berechtigt, über den Liefergegenstand/die reparierte Maschine ohne unsere schriftliche Zustimmung zu verfügen. Ansprüche aus einer Weiterveräußerung tritt der Kunde unwiderruflich an uns ab, wobei wir diese Abtretung annehmen.

5.) Haftung

(1) Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, auch für Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

(2) Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

(3) Die Regelungen der vorstehenden Abs. 1 und 2 erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leis­tung und Schadenersatz statt der Leis­tung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

6.) Gewährleistung bei Kaufverträgen über gebrauchte Sachen

Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - werden ausgeschlossen. Dieses gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen) oder § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke).

Die obige Regelung gilt auch für sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruches.

Der Ausschluss gilt mit folgender Maßgabe:

  • Er gilt nicht im Falle unseres Vorsatzes.
  • Er gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
  • Er gilt zudem nicht für Schadensersatzansprüche in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

7.) Gewährleistung bei Werkleistungen/Kaufverträgen über neue Sachen

Will der Kunde Minderung oder Schadensersatz statt der Leis­tung verlangen, die Selbstvornahme durchführen oder vom Vertrag zurücktreten, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.

Wir haben Sachmängel der Lieferung, welche wir von Dritten beziehen und unverändert an den Kunden weiterliefern, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Kunde, soweit sie dadurch entstehen, dass die Lieferung/Leistung an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

8.) Verjährungsverkürzung bei Werkleistungen/Kaufverträgen über neue Sachen

Die Verjährungsfrist über Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung/Leistung - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. Dieses gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen) und des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke).

Die einjährige Verjährungsfrist gilt auch für sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruches.

Die Verjährungsfrist gilt mit folgender Maßgabe:

 

  • Sie gilt nicht im Falle des Vorsatzes.
  • Sie gilt auch nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
  • Sie gilt ferner nicht für Schadenersatzansprüche in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme.

9.) Pfandrecht

Uns steht wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag und/oder einer damit zusammenhängenden Verwahrung ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Befindet sich der Kunde länger als einen Monat mit der Zahlung im Verzug, so sind wir zum Pfandverkauf berechtigt. Wollen wir von diesem Recht Gebrauch machen, so genügt für die Pfandverkaufsandrohung eine per Einschreiben versandte Benachrichtigung an die letzte uns bekannte Anschrift des Kunden. Ist das Einschreiben nicht zustellbar, so ist der Pfandverkauf dennoch zulässig, sofern eine neue Anschrift des Kunden über das für ihn zuständige Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt nicht festgestellt werden kann.

10.) Wirksamkeit von Willenserklärungen

Änderungen und Ergänzungen von Angeboten, Verträgen etc. erfolgen nur durch die Geschäftsführung. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen, die hierzu nicht besonders bevollmächtigt sind, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung bestätigt werden.

11.) Erfüllungsort/Gerichtstand

Erfüllungsort für alle vertraglichen Pflichten ist Kuddewörde. Als Gerichtsstand wird Schwarzenbek vereinbart.

12.) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl bestehen.